Verkehrszeichen 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“: Innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“: Dieses Zeichen wird am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit aufgestellt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. In Tempo-30-Zonen muss der fließende Verkehr Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nehmen. Es gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Es empfiehlt sich, das Zeichen 274.2 auf die Rückseite aufzubringen, welches die Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert.
Verkehrszeichen 1050-32 „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Das Zeichen gilt nur für ladende Elektrofahrzeuge. Mit dem Verkehrszeichen 283 (Absolutes Halteverbot) lassen sich Parkflächen an Ladestationen dauerhaft freihalten.
Verkehrszeichen 274.2 „Ende einer Tempo 30- Zone“: Dieses Zeichen wird am Ende einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit aufgestellt. Es empfiehlt sich Zeichen 274.1 auf die Rückseite aufzubringen.
Verkehrszeichen 365-65 „Ladestation für Elektrofahrzeuge“: Das Zeichen dient lediglich als Hinweisschild bzw. Wegweiser (Zusatzschild 1000-10/-20) zu einer Ladestation, an der Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können.
Verkehrszeichen 1053-31 „Mit Parkschein“: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Das Zeichen zeigt an, dass dieser Parkplatz nur mit Parkschein zu nutzen ist. Es zeigt dem Verkehrsteilnehmer an, dass der Parkbereich kostenpflichtig ist.
Verkehrszeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Das Zeichen kennzeichnet mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) die Flächen, in denen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.
Verkehrszeichen 1040-33 „Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen … Stunden“: “: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Dieses Zeichen zeigt an, dass die Nutzung eines Parkbereichs nur mit Parkscheibe für die genannte Dauer und in gekennzeichneten Flächen zulässig ist.
Hinweis: Den gewünschte Stunde geben Sie bitte im Feld “Stunde auswählen” an.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2
Größe: 231 x 420 oder 330 x 600 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 1040-33
Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
nach StVO §41 Absatz 2
Die Lieferzeit beträgt ca. 5-10 Arbeitstage (Mo.-Fr.) nach Auftragsklarheit. Bei Schildern mit individuellem Bild / Inhalt erstellen wir für Sie eine Entwurfszeichnung. Erst nach Freigabe dieser beginnt die Produktionszeit. Anschließend erfolgt der Versand ab Werk zuzüglich der Laufzeit für den Paketdienst bzw. die Spedition.
Verkehrszeichen 1053-53 „Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen“: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Das Zeichen legt die Parkordnung auf einem Parkplatz fest. In diesem Fall darf nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und gebührenpflichtig geparkt werden.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2
Größe: 420 x 420 oder 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 1053-53
Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
nach StVO §41 Absatz 2
Die Produktionszeit beträgt ca. 5-10 Arbeitstage (Mo.-Fr.) nach Auftragserteilung ab Werk zuzüglich der Laufzeit für den Paketdienst bzw. die Spedition.
Verkehrszeichen 314-50 „Parkhaus, Parkgarage“: Dieses Zeichen weist den Verkehrsteilnehmer auf Parkplätze in einem Parkhaus oder einer Parkgarage hin. Es steht in der Regel an der Einfahrt. Zur näheren Definition der Parkerlaubnis empfiehlt sich eine Kombination mit einem passenden Zusatzzeichen.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1, RA2
Größe: 420 x 420, 600 x 600
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Verkehrszeichen-Nr.: 314-50
Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen
nach StVO §42 Absatz 2
Die Produktionszeit beträgt ca. 5-10 Arbeitstage (Mo.-Fr.) nach Auftragserteilung ab Werk zuzüglich der Laufzeit für den Paketdienst bzw. die Spedition.
Das Zeichen zeigt den Standort eines Parkscheinautomaten.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1 oder RA2
Größe: 420 x 420 oder 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Laminat: Standard
Die Produktionszeit beträgt ca. 5-10 Arbeitstage (Mo.-Fr.) nach Auftragserteilung ab Werk zuzüglich der Laufzeit für den Paketdienst bzw. die Spedition.
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Hinter dem Zeichen herrscht absolutes Verkehrsverbot – Fahrräder und Krafträder dürfen nur geschoben werden.Mit einem Zusatzschild wie „Anlieger frei“ können Anwohner oder Besucher und Lieferanten die Straße passieren
Handlungsempfehlung: Hier darf man niemals hineinfahren, sofern man nicht von einem Zusatzschild betroffen ist
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Die Straße darf nur in eine Richtung befahren werden. Am anderen Ende der Straße ist die Zufahrt durch das Schlid “Verbot der Einfahrt” gekennzeichnet
Verkehrszeichen 1053-54 „während des Ladevorgangs“: Zusatzzeichen beinhalten zusätzliche Angaben für die Verkehrszeichen und sind direkt darunter angebracht. Das dazugehörige Verkehrszeichen gilt ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das Zusatzzeichen 1053-54 („während des Ladevorgangs“) kann Verkehrszeichen 314 („Parken“) ergänzen und für E-Fahrzeuge die Parkzeit auf die Ladezeit begrenzen.
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