Beginn einer Tempo 30-Zone

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Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“: Dieses Zeichen wird am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit aufgestellt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. In  Tempo-30-Zonen muss der fließende Verkehr Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nehmen. Es gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Es empfiehlt sich, das Zeichen 274.2 auf die Rückseite aufzubringen, welches die Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert.

 

    • Material: Aluminium
    • Folientyp: RA1, RA2
    • Größe: 600 x 600 mm
    • Bauart: Flachform
    • Laminat: Standard
    • Verkehrszeichen-Nr.: 274.1
    • Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen
  • nach StVO §41 Absatz 1
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